RatgeberMieterrechte
Mieterrechte5 Min. · 2. April 2026

Belege einsehen: Dein Recht als Mieter nach § 259 BGB

Als Mieter hast du das Recht, alle Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Was der Vermieter zeigen muss, was er verweigern darf — und was du tun kannst, wenn er sich weigert.

Dein gesetzliches Belegeinsichtsrecht

Als Mieter hast du das Recht, sämtliche Belege einzusehen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen (§ 259 BGB i.V.m. § 556 BGB). Dazu gehören:

  • Rechnungen aller abgerechneten Dienstleister
  • Verträge mit Hausmeister, Reinigungsfirmen etc.
  • Abrechnungen des Energieversorgers
  • Kontoauszüge über geleistete Zahlungen
  • Belege für Versicherungsprämien
  • Das Einsichtsrecht ist gesetzlich verankert und kann nicht durch den Mietvertrag ausgeschlossen werden.

    Was der Vermieter nicht zeigen muss

    Der Vermieter muss dir keine Kopien aushändigen — außer in besonderen Umständen, wie bei großer räumlicher Entfernung (BGH VIII ZR 78/05). In solchen Fällen kannst du Kopien auf eigene Kosten verlangen.

    Die Einsicht muss in der Regel beim Vermieter oder der Hausverwaltung stattfinden. Ein Termin ist meist notwendig.

    Zurückbehaltungsrecht bei verweigerter Einsicht

    Wenn der Vermieter die Belegeinsicht verweigert, darfst du die Nachzahlung zurückhalten — das sogenannte Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 242 BGB). Teile dem Vermieter schriftlich mit, dass du von diesem Recht Gebrauch machst.

    Musterformulierung für die Überweisung: "Zahlung unter Vorbehalt — Belegeinsicht noch ausstehend."

    So forderst du Belegeinsicht an

    Sehr geehrte/r [Vermieter],

    >

    ich bitte Sie, mir Einsicht in die Belege zur Nebenkostenabrechnung für [Jahr] zu gewähren. Ich möchte insbesondere folgende Positionen prüfen: [Positionen nennen].

    >

    Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] einen Termin mit oder übermitteln Sie mir Kopien der Belege. Bis zur Gewährung der Belegeinsicht mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 273, 242 BGB Gebrauch.

    >

    Mit freundlichen Grüßen, [Name, Datum]

    Frist zur Belegeinsicht

    Der Vermieter muss die Belegeinsicht innerhalb einer angemessenen Frist ermöglichen — in der Regel 2–4 Wochen. Reagiert er nicht, kannst du die Zahlung weiterhin zurückhalten und ggf. rechtliche Schritte einleiten.

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