RatgeberBetriebskosten
Betriebskosten10 Min. · 26. April 2026

Was darf der Vermieter als Nebenkosten abrechnen? Die vollständige Liste nach § 2 BetrKV

Nur 17 Betriebskostenarten sind nach § 2 BetrKV umlagefähig. Alles andere — Verwaltung, Reparaturen, Instandhaltung — darf nicht auf Mieter umgelegt werden. Die vollständige Liste mit Beispielen.

Kurze Antwort: Die 17 erlaubten Betriebskostenarten

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet in § 2 abschließend auf, welche Kosten ein Vermieter auf Mieter umlegen darf. Die Liste ist nicht erweiterbar — nur was dort steht, ist erlaubt. Alles andere — insbesondere Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung — ist verboten.

Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV — vollständige Liste

### Alle erlaubten Positionen mit Rechtsgrundlage

Nr. 1 — Grundsteuer

Die Grundsteuer ist die häufigste Betriebskostenposition. Sie wird vom Finanzamt nach dem Einheitswert des Grundstücks berechnet und ist vollständig umlagefähig.

Nr. 2 — Wasserversorgung

Kosten der Wasserversorgung einschließlich Wasserverbrauch, Grundgebühren, Messung und Entwässerung. Bei Zentralheizung mit Warmwasserversorgung separat ausgewiesen.

Nr. 3 — Entwässerung

Abwassergebühren und Kosten der Entwässerungsanlagen. Betrifft sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser.

Nr. 4 — Heizung

Kosten der Beheizung des Gebäudes und der Warmwasserversorgung — einschließlich des Brennstoffs, der Wartung und des Abgase-Schornsteinfegerbereichs. Müssen nach HeizkV abgerechnet werden — lies dazu Heizkostenverordnung und Kürzungsrecht.

Nr. 5 — Warmwasser

Kosten der Warmwasserversorgung, wenn getrennt von der Heizungsanlage. Ebenfalls nach HeizkV abzurechnen.

Nr. 6 — Aufzug

Strom, Wartungsvertrag und Prüfkosten für Aufzüge. Reparaturen sind nicht umlagefähig — nur der laufende Betrieb.

Nr. 7 — Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Müllabfuhr, Straßenreinigungsgebühren und Kosten des Winterdienstes. Sperrmüll nur wenn er regelmäßig anfällt.

Nr. 8 — Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Laufende Reinigung von Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Keller, Außenanlagen) und präventive Ungezieferbekämpfung.

Nr. 9 — Gartenpflege

Regelmäßige Pflege von Grünflächen, Hecken, Bäumen und Wegen. Einmalige Neugestaltungen sind nicht umlagefähig.

Nr. 10 — Beleuchtung

Strom für die Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen: Treppenhaus, Keller, Außenbereich, Zufahrten.

Nr. 11 — Schornsteinfeger

Regelmäßige Kehrung, Emissionsmessung und Überprüfung. Reparaturen am Schornstein sind ausgeschlossen.

Nr. 12 — Sach- und Haftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für das Gebäude. Rechtsschutz des Vermieters ist nicht umlagefähig.

Nr. 13 — Hausmeister

Der Betriebsanteil der Hausmeistervergütung ist umlagefähig — aber nicht Stunden für Reparaturen und Instandhaltung. Lies mehr dazu in unserem Artikel zu Reparatur vs. Betriebskosten.

Nr. 14 — Gemeinschaftsantenne / Breitband

Kosten für Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabelanschluss — aber Achtung: Seit der TKG-Reform 2022 dürfen Kabelgebühren in der Regel nicht mehr auf Mieter umgelegt werden.

Nr. 15 — Einrichtungen für die Wäschepflege

Laufende Kosten für Waschmaschinen, Trockner und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen.

Nr. 16 — Hausstrom

Allgemeinstrom für die haustechnischen Anlagen — soweit nicht schon unter anderen Positionen erfasst.

Nr. 17 — Sonstige Betriebskosten

Auffangklausel für laufende Kosten, die im Mietvertrag vereinbart sind. Typische Beispiele: Rauchmeldermiete und -wartung, Dachrinnenreinigung, Legionellenprüfung.

Was explizit NICHT umlagefähig ist

Diese Kosten tauchen häufig in Abrechnungen auf — aber zu Unrecht:

  • Verwaltungskosten aller Art (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV) → Lies mehr: Verwaltungskosten verboten
  • Reparaturen und Instandhaltung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV)
  • Instandhaltungsrücklagen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrKV)
  • Abschreibungen
  • Finanzierungskosten (Zinsen auf Kredite des Vermieters)
  • Leerstandskosten → Lies mehr: Leerstandskosten und wer sie trägt
  • Hausverwaltungsgebühren → Lies mehr: Hausverwaltungskosten nicht umlagefähig
  • Was im Mietvertrag vereinbart sein muss

    Wichtig: Selbst umlagefähige Kosten darf der Vermieter nur umlegen, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind. Häufige Formulierungen:

  • "Der Mieter trägt die umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV" → Alle 17 Positionen sind umlagefähig
  • Auflistung einzelner Positionen → Nur die genannten Positionen sind erlaubt
  • Wenn der Vermieter eine Position abrechnet, die weder in § 2 BetrKV steht noch im Mietvertrag vereinbart ist, kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt 12 Monate — lies dazu: Widerspruchsfrist Nebenkostenabrechnung und Widerspruch Musterbrief.

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    Lies auch: Hohe Nachzahlung — was tun? · Belege einsehen nach § 259 BGB · Doppelabrechnung erkennen · Vorauszahlung erhöhen — darf der Vermieter das?

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    Was sind umlagefähige Betriebskosten?

    Umlagefähige Betriebskosten sind laufende Kosten einer Immobilie, die der Vermieter nach § 2 BetrKV auf die Mieter umlegen darf. Die Liste ist abschließend — nur was dort steht, ist erlaubt.

    Wie viele Betriebskostenarten gibt es nach BetrKV?

    Es gibt genau 17 Betriebskostenarten in § 2 BetrKV, plus eine Auffangklausel für "sonstige Betriebskosten". Die Auffangklausel kann aber keine grundsätzlich unzulässigen Kosten umlagefähig machen.

    Darf der Vermieter Verwaltungskosten umlegen?

    Nein. Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu gehören Hausverwaltungsgebühren, Buchhaltungskosten und Kontoführungsgebühren.

    Darf der Vermieter Reparaturen als Nebenkosten abrechnen?

    Nein. Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt der Vermieter selbst (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Nur der Betriebsanteil von Hausmeisterleistungen ist umlagefähig.

    Was ist mit Grundsteuer?

    Ja, Grundsteuer ist umlagefähig nach § 2 Nr. 1 BetrKV. Sie ist eine der ältesten und häufigsten Betriebskostenpositionen.

    Sind Wasserkosten umlagefähig?

    Ja. Kaltwasserkosten sind nach § 2 Nr. 2 BetrKV umlagefähig. Auch Kosten für Wasserversorgungsanlagen und Warmwasserbereitung sind erlaubt.

    Sind Heizkosten Betriebskosten?

    Ja. Heizkosten sind umlagefähig nach § 2 Nr. 4 und 5 BetrKV. Sie müssen jedoch nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden (mindestens 50% verbrauchsabhängig).

    Darf der Vermieter Hausmeisterkosten umlegen?

    Nur teilweise. Der Betriebsanteil der Hausmeistervergütung ist umlagefähig. Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten des Hausmeisters müssen herausgerechnet werden.

    Ist Gebäudeversicherung umlagefähig?

    Ja. Die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig. Rechtsschutzversicherungen des Vermieters hingegen nicht.

    Sind Gartenkosten Betriebskosten?

    Ja, wenn ein Garten zum Mietobjekt gehört. Kosten für Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig — aber nur laufende Pflege, nicht einmalige Neugestaltung.

    Was sind sonstige Betriebskosten?

    § 2 Nr. 17 BetrKV erlaubt "sonstige Betriebskosten" — aber nur solche, die laufend anfallen und im Mietvertrag vereinbart sind. Grundsätzlich unzulässige Kosten werden dadurch nicht erlaubt.

    Ist Müllabfuhr umlagefähig?

    Ja. Kosten der Müllbeseitigung sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig. Das gilt auch für Sperrmüllentsorgung und Containerdienste, sofern sie regelmäßig anfallen.

    Sind Schornsteinfegerkosten umlagefähig?

    Ja. Schornsteinfegergebühren sind nach § 2 Nr. 12 BetrKV umlagefähig — soweit es sich um die regelmäßige Kehrung handelt, nicht um Reparaturen.

    Darf der Vermieter Kabelgebühren umlegen?

    Das ist umstritten. Seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2022 dürfen Vermieter Kabelgebühren in der Regel nicht mehr auf Mieter umlegen, es sei denn, es gibt eine individuelle Vereinbarung.

    Was ist mit Aufzugskosten?

    Ja. Aufzugskosten sind nach § 2 Nr. 7 BetrKV umlagefähig — aber nur Betriebskosten wie Strom und Wartungsvertrag, nicht Reparaturen.

    Sind Straßenreinigungskosten umlagefähig?

    Ja. Straßenreinigung und Winterdienst sind nach § 2 Nr. 8 BetrKV (Gemeinschaftsantennenanlage) und Nr. 9 (Straßenreinigung) umlagefähig.

    Darf der Vermieter Rauchmelderkosten umlegen?

    Miete und Wartung von Rauchmeldern sind als sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

    Was ist mit Instandhaltungsrücklagen?

    Nein. Instandhaltungsrücklagen sind nie umlagefähig (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrKV). Sie gehören zum Eigentumsrisiko des Vermieters.

    Kann der Vermieter Kosten für Renovierungen auf Mieter umlegen?

    Nein. Renovierungskosten sind Instandhaltung und nicht umlagefähig. Nur wenn Renovierungsarbeiten als Teil von Betriebsleistungen (z.B. Hausmeister) anfallen, ist ein kleiner Anteil möglich.

    Sind Gemeinschaftsstromkosten umlagefähig?

    Ja. Strom für Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung und Hausflur ist nach § 2 Nr. 11 BetrKV umlagefähig.

    Darf der Vermieter Kosten für die Dachrinnenreinigung umlegen?

    Ja, wenn sie regelmäßig anfallen. Die Dachrinnenreinigung ist eine laufende Betriebsmaßnahme, die als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17) umlagefähig sein kann.

    Was passiert wenn nicht umlagefähige Kosten abgerechnet werden?

    Du kannst Widerspruch einlegen und die Korrektur sowie Erstattung fordern. Die Widerspruchsfrist beträgt 12 Monate nach Zugang der Abrechnung.

    Muss der Vermieter alle Betriebskosten umlegen die er hat?

    Nein. Der Vermieter muss nur Kosten umlegen, die im Mietvertrag vereinbart sind. Kosten, die nicht im Mietvertrag stehen, dürfen nicht nachträglich umgelegt werden.

    Wie prüfe ich ob alle Positionen in der Abrechnung umlagefähig sind?

    Vergleiche jede Position mit der Liste in § 2 BetrKV. Was dort nicht steht, ist nicht erlaubt. Bei Unsicherheit hilft NebenkostenCheck mit einer automatischen Prüfung.

    Sind Kosten für Videoüberwachung umlagefähig?

    In der Regel nein. Videoüberwachungskosten gelten nicht als typische Betriebskosten und sind nicht in § 2 BetrKV gelistet. Eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag wäre nötig.

    Darf der Vermieter Steuerberatungskosten umlegen?

    Nein. Steuerberatungskosten des Vermieters sind Verwaltungskosten und nach § 1 Abs. 2 BetrKV ausdrücklich nicht umlagefähig.

    Was sind laufende Kosten im Sinne der BetrKV?

    Laufende Kosten sind regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen — nicht einmalige Investitionen oder Reparaturen. Nur laufende Kosten sind grundsätzlich umlagefähig.

    Kann jede Betriebskostenposition im Mietvertrag ausgeschlossen werden?

    Grundsätzlich können Vermieter und Mieter im Mietvertrag vereinbaren, welche umlagefähigen Kosten tatsächlich umgelegt werden. Was nicht vereinbart ist, darf nicht umgelegt werden.

    Wie erfahre ich welche Betriebskosten in meinem Mietvertrag vereinbart sind?

    Lies die Betriebskostenklausel in deinem Mietvertrag sorgfältig durch. Oft steht dort "alle umlagefähigen Betriebskosten gemäß BetrKV" — dann gilt die vollständige Liste.

    Was ist wenn der Vermieter neue Betriebskosten hinzufügt die vorher nicht abgerechnet wurden?

    Neue Betriebskostenpositionen dürfen nur umgelegt werden, wenn sie auch im Mietvertrag vereinbart sind. Einseitig neue Positionen einzuführen ist nicht erlaubt.

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