⚠️

Das Problem

Deine Heizkosten wurden nicht oder zu wenig verbrauchsabhängig abgerechnet — oder du vermutest einen Verstoß gegen die Heizkostenverordnung.

Rechtsgrundlage: § 7 + § 12 HeizkV

Heizkostenabrechnung fehlerhaft — so reagierst du richtig

Werden weniger als 50% der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet, darfst du 15% kürzen. So erkennst du den Verstoß und setzt dein Recht durch.

Abrechnung automatisch prüfen lassen

KI erkennt alle Fehler in 60 Sekunden — Erste Prüfung kostenlos

Kostenlos prüfen →

Schritt für Schritt vorgehen

01

Abrechnung prüfen

Schaue ob deine Heizkosten in einen Grundkostenanteil (nach Fläche) und einen Verbrauchskostenanteil (nach Verbrauch) aufgeteilt sind.

02

Verbrauchsanteil prüfen

Der Verbrauchsanteil muss mindestens 50% betragen. Liegt er darunter, ist die Abrechnung fehlerhaft.

03

15% kürzen

Bei HeizkV-Verstoß darfst du deine Heizkostenrechnung direkt um 15% kürzen — ohne Widerspruch des Vermieters abwarten zu müssen.

04

CO₂-Kosten prüfen

Gleichzeitig prüfen: Wurden die CO₂-Kosten korrekt nach CO2KostAufG zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?

05

Schriftlich mitteilen

Teile dem Vermieter schriftlich mit, dass du das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV in Anspruch nimmst.

Heizkostenabrechnung falsch: Die häufigsten Verstöße gegen die HeizkV

Eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung ist nach Verwaltungskosten der zweithäufigste Fehler in deutschen Nebenkostenabrechnungen. Die Heizkostenverordnung (HeizkV) schreibt zwingend vor, dass mindestens 50% und maximal 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen (§ 7 HeizkV). Wird dieser Anteil unterschritten, liegt ein klarer Gesetzesverstoß vor.

Das Mieter-Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV ist dabei besonders mächtig: Du kannst die gesamten Heizkosten um 15% kürzen — ohne auf eine Reaktion des Vermieters warten zu müssen. Bei durchschnittlichen Heizkosten von 1.000 bis 1.400 € pro Jahr bedeutet das eine sofortige Ersparnis von 150 bis 210 €. Das Kürzungsrecht muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

Besonders verbreitet ist der HeizkV-Verstoß in älteren Gebäuden ohne Heizkörperwärmezähler, in Fernwärme-versorgten Gebieten mit pauschaler Abrechnung sowie bei Eigentümern, die auf individuelle Verbrauchsmessung verzichten. Auch eine fehlerhafte Warmwasserabrechnung — wenn Warmwasser vollständig nach Fläche statt Verbrauch aufgeteilt wird — löst das Kürzungsrecht aus (§ 12 Abs. 1 HeizkV).

Für einen Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnunggelten dieselben Fristen wie bei der gesamten Nebenkostenabrechnung: 12 Monate ab Zugang (§ 556 Abs. 3 BGB). Das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV dagegen kann sofort und direkt ausgeübt werden — auch ohne formellen Widerspruch.

Häufige Fragen

Was ist das 15%-Kürzungsrecht bei Heizkosten?

Nach § 12 HeizkV darfst du deine Heizkostenrechnung um 15% kürzen, wenn der Vermieter gegen die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung (mindestens 50%) verstoßen hat.

Wie erkenne ich ob die Heizkosten richtig aufgeteilt sind?

In der Abrechnung müssen zwei Anteile stehen: ein Grundkostenanteil (nach Wohnfläche) und ein Verbrauchskostenanteil (nach tatsächlichem Verbrauch). Der Verbrauchsanteil muss mindestens 50% betragen.

Was wenn keine Heizkörperwärmezähler vorhanden sind?

Ohne Zähler ist verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich — das ist selbst ein HeizkV-Verstoß. Du hast das 15%-Kürzungsrecht.

Gilt das Kürzungsrecht auch bei Fernwärme?

Ja. Auch Fernwärme unterliegt der HeizkV. Zusätzlich müssen CO₂-Kosten seit 2023 korrekt aufgeteilt werden.

Kann ich gleichzeitig wegen CO₂-Kosten Widerspruch einlegen?

Ja — beides ist unabhängig voneinander. Nutze das 15%-Kürzungsrecht für HeizkV-Verstöße und lege separat Widerspruch wegen falsch aufgeteilter CO₂-Kosten ein.

Weiterführende Ratgeber

Rechenbeispiel: Was das 15%-Kürzungsrecht bedeutet

Angenommen deine Jahresheizkosten laut Abrechnung betragen 1.200 €:

Heizkosten gesamt1.200 €
15% Kürzungsrecht (§ 12 HeizkV)− 180 €
Du zahlst nur1.020 €

Das Kürzungsrecht gilt direkt — du musst nicht auf eine Reaktion des Vermieters warten.

CO₂-Kosten: Neues Recht seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Vermieter müssen die CO₂-Kosten aus fossilen Brennstoffen je nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes anteilig selbst tragen. Ein Verstoß ist ein eigenständiger Fehler — zusätzlich zum HeizkV-Verstoß.

A+/A

0%

Vermieter

B

10%

Vermieter

C

20%

Vermieter

D

35%

Vermieter

E

55%

Vermieter

F/G/H

90–95%

Vermieter

Energieeffizienzklasse steht im Energieausweis — den muss der Vermieter auf Anfrage vorlegen.

Relevante BGH-Urteile

BGH VIII ZR 159/07Verwaltungskosten nicht umlagefähig — auch bei vertraglicher Vereinbarung
BGH VIII ZR 107/08Nachzahlungsausschluss bei Fristversäumnis des Vermieters
🔍

Abrechnung jetzt prüfen lassen

KI erkennt alle Fehler automatisch — inkl. fertigem Widerspruchstext.

Jetzt kostenlos prüfen →
Pro ab 4,99 €/Monat

Erste Prüfung kostenlos · DSGVO-konform