RatgeberHeizkosten
Heizkosten7 Min. · 5. April 2026

Heizkostenverordnung: 15% Kürzungsrecht für Mieter — Voraussetzungen & Anleitung

Heizkostenverordnung verletzt? Mieter dürfen 15% kürzen (§ 12 HeizkV) wenn weniger als 50% verbrauchsabhängig abgerechnet wurden. Voraussetzungen, Berechnung & Musterbrief.

Heizkostenverordnung & Mieter-Kürzungsrecht: Die 50%-Grundregel

### Grundkostenanteil vs. Verbrauchskostenanteil — was bedeutet das?

Die Heizkostenverordnung (HeizkV) schreibt vor, dass zwischen 50% und 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen (§ 7 HeizkV). Das bedeutet: Mindestens die Hälfte deiner Heizkosten richtet sich nach dem, was du tatsächlich verbraucht hast.

Der verbleibende Anteil (30–50%) wird nach Wohnfläche aufgeteilt — das ist der sogenannte Grundkostenanteil.

Hintergrund: Diese Regelung soll Mieter motivieren, sparsam zu heizen. Wer wenig heizt, soll auch weniger zahlen.

Das 15%-Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV

Wenn der Vermieter gegen diese Pflicht verstößt — zum Beispiel 100% der Heizkosten nach Wohnfläche abrechnet — darf der Mieter die gesamten Heizkosten um 15% kürzen (§ 12 HeizkV).

Das Kürzungsrecht gilt auch in diesen Fällen:

  • Keine Messgeräte vorhanden oder defekt
  • Warmwasser wird nicht separat abgerechnet
  • Verbrauchsanteil liegt unter 50%
  • Messgeräte sind nicht geeicht
  • Wie erkenne ich einen Verstoß?

    Schaue in deiner Heizkostenabrechnung (oft als Anlage von Techem, Brunata oder ista) nach dem Verhältnis von Verbrauchsanteil zu Grundkostenanteil.

    Beispiel korrekte Abrechnung:

  • Verbrauchsanteil: 60% → ✅ korrekt
  • Grundkostenanteil: 40% → ✅ korrekt
  • Beispiel fehlerhaft:

  • Verbrauchsanteil: 30% → ❌ Kürzungsrecht!
  • Grundkostenanteil: 70% → ❌ zu hoch
  • Wenn kein Verbrauchsanteil ausgewiesen ist oder alle Kosten nur nach Fläche aufgeteilt werden, liegt fast immer ein Verstoß vor.

    So machst du das Kürzungsrecht geltend

    Das Kürzungsrecht muss innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Heizkostenabrechnung geltend gemacht werden. Nutze folgenden Mustertext:

    Sehr geehrte/r [Vermieter],

    >

    ich widerspreche Ihrer Heizkostenabrechnung für [Jahr]. Die Abrechnung enthält keinen verbrauchsabhängigen Anteil von mindestens 50%, wie § 7 Abs. 1 der Heizkostenverordnung (HeizkV) vorschreibt.

    >

    Gemäß § 12 Abs. 1 HeizkV mache ich von meinem Kürzungsrecht Gebrauch und kürze meinen Anteil an den Heizkosten um 15%. Der Differenzbetrag von [Betrag] € ist mir zu erstatten.

    >

    Mit freundlichen Grüßen, [Name, Datum]

    Was ist mit Warmwasser?

    Auch Warmwasserkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden — ebenfalls mit mindestens 50% Verbrauchsanteil (§ 8 HeizkV). Bei Verstößen gilt dasselbe Kürzungsrecht von 15%.

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