RatgeberBetriebskosten
Betriebskosten6 Min. · 29. April 2026

Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was erlaubt ist

Hausmeisterkosten sind nur zum Teil umlagefähig. Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten müssen herausgerechnet werden — das wird regelmäßig ignoriert.

Kurze Antwort: Hausmeisterkosten sind nur zum Teil umlagefähig

§ 2 Nr. 14 BetrKV erlaubt die Umlage von Hausmeisterkosten — aber nur den betriebskostenrelevanten Anteil. Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten muss der Vermieter selbst tragen. Mehr: Reparatur vs. Betriebskosten

Das Aufschlüsselungsproblem

In der Praxis werden oft die Gesamtkosten des Hausmeisters ohne Aufteilung umgelegt. Das ist rechtswidrig. Der BGH hat klargestellt: Der Vermieter muss auf Anfrage nachweisen, welcher Anteil auf umlagefähige Tätigkeiten entfällt. Belege: Belegeinsicht § 259 BGB

Richtwerte und rote Flaggen

Typisch: 0,15–0,25 €/m²/Monat. Vergleich: Betriebskostenspiegel 2026. Werte über 0,40 €/m² deuten auf enthaltene Reparaturkosten hin. Prüfe auch auf Doppelabrechnung.

Widerspruch einlegen

Frist: 12 Monate. Vorlage: Widerspruch Musterbrief

Lies auch: BetrKV-Liste · Verwaltungskosten verboten · Hausverwaltungskosten

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Häufige Fragen

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Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?

Nur der Betriebsanteil ist nach § 2 Nr. 14 BetrKV umlagefähig. Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten des Hausmeisters sind nicht umlagefähig und müssen herausgerechnet werden.

Wie viel der Hausmeisterkosten darf umgelegt werden?

Nur der Anteil der Zeit, den der Hausmeister für betriebskostenrelevante Aufgaben aufwendet. Verbringt er 40% mit Reparaturen, dürfen nur 60% seiner Kosten umgelegt werden.

Was sind nicht umlagefähige Hausmeistertätigkeiten?

Reparaturarbeiten, Instandhaltungsmaßnahmen, technische Wartung (soweit Instandhaltung) und Verwaltungstätigkeiten.

Was sind umlagefähige Hausmeistertätigkeiten?

Treppenhausreinigung und -kontrolle, Müllplatzpflege, Winterdienst, Grünflächenpflege und ähnliche laufende Betriebsaufgaben.

Muss der Vermieter Hausmeisterkosten aufschlüsseln?

Ja — auf Anfrage muss der Vermieter nachweisen können, welcher Anteil der Kosten auf umlagefähige Tätigkeiten entfällt. Belege müssen eingesehen werden können.

Wie hoch sind typische Hausmeisterkosten?

Typisch: 0,15–0,25 €/m²/Monat. Werte über 0,40 €/m² sind verdächtig und deuten oft auf einbezogene Reparaturkosten hin.

Was wenn Hausmeister und Verwaltung dieselbe Person sind?

Verwaltungstätigkeiten (nicht umlagefähig) und Hausmeisterdienste müssen klar getrennt abgerechnet werden.

Kann eine externe Hausmeisterfirma vollständig umgelegt werden?

Nein — auch bei externen Firmen gilt: Nur der betriebskostenrelevante Anteil ist umlagefähig. Die Firma muss ihre Leistungen aufschlüsseln.

Was tun bei überhöhten Hausmeisterkosten?

Belege anfordern, Aufschlüsselung verlangen, für den nicht umlagefähigen Anteil Widerspruch einlegen.

Verjährt der Anspruch auf Rückforderung?

12 Monate ab Zugang der Abrechnung. Danach ist der Widerspruch verfristet.

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